Videoüberwachung - Wie erkenne ich einen guten Berater?


1. Angenommen Sie wollten ein neues Auto kaufen
Was würden Sie tun, bevor Sie sich ein neues Auto kaufen?
Würden Sie ein verpacktes Modell mit dem Namen „Superauto“ kaufen, nur weil die technischen Daten auf  dem Papier gut aussehen?
Würden Sie sich ein Auto kaufen, von dem Sie im Grunde genommen nichts kennen, außer diesen technischen Daten.?
Oder würden Sie ein Auto kaufen, nur weil der Verkäufer nett war ?
Sicher nicht.
Niemand würde sich ein Auto kaufen, das er weder gesehen noch ausprobiert hat?


2. Der Kauf einer Videoüberwachungsanlage
ist überwiegend "Männersache" –  und viele Männer kaufen plötzlich die Katze im Sack.
Allein die Frage ob Analog-Videotechnik oder IP-Technik teilt plötzlich viel angeblichen Fachleute in zwei philosophische, aber verfeindete Lager. Ähnlich wie in früheren Zeiten die Frage nach Benziner oder Diesel. Das größte Wissen, das die selbsternannten Fachleute haben, stammt aber zumeist aus dem Internet. Die wenigsten Techniker haben Kenntnisse aus persönlich gemachten Erfahrungen oder aus eigenen Installationen. Oder aber sie kennen nur das "Eine" das sie dann in der Regel  "immer " installieren. Die meisten dieser sogenannten "Fachleute" sprechen dabei meistens von analogen Kameras und IP-Kameras, dabei gibt es seit Mitte der 90 iger nur noch digitale Kameras. Dr einzige Unterschied, den es heute gibt, besteht in der Art der Übertragung zum Videorekorder (DVR/NVR). Spätestens ab Videorekorder wird alles in Netzwerktechnik übertragen

  
3. Der Digitalrekorder (DVR)
– die große Unbekannte-
Beim Thema Digitalrekorder wird es nun noch schwieriger, für alle die nicht täglich mit der Materie zu tun haben. Da gibt es nicht nur die unterschiedlichen Speicherverfahren wie MPEG, MJPEG, MPEG-2, MPEG-4, Wavelet oder H.264. Da gibt es auch noch unterschiedliche Auflösungen wie CIF, 2Cif, D1,  960h, Megapixel. oder Full-HD.

4.Video-Fernübertragung
– das große Nichtwissen geht weiter-
Digitale Videobilder bringen eine gigantische Datenflut mit sich - eine Video Aufzeichnung mit 25 Bildern/Sek. ( Echtzeit ) und einem Bildformat von z. B. 768x576 Pixeln ( PAL/ D1-Format) erzeugt einen Datenstrom von 31,5 MB/Sek. Diese Zahlen sagen dem normalen Bürger gar nichts, während es dem Systemadministrator den Schweiß auf die Stirn treibt und er schon alle Programme abstürzen sieht, wenn diese Datenmenge auf dem normalen Netzwerk übertragen werden würde.Bei Full-HD  (2 Megapixel) ist diese Datenmenge sogar noch 4x größer.

5.Das Internet in Deutschland
-nicht überall so schnell, wie manche "Fachleute" meinen-
Die gute Nachricht ist, dass unsere Kanzlerin Angela Merkel im Jahre 2010 versprochen hat, dass Deutschland ganz toll vernetzt werden soll. Die schlechte Nachricht ist, dass sie,wie immer, nicht sagt, bis wann sie ihr gemachtes Versprechen einhalten will. So gibt es leider immer noch Gegenden in unserer Republik, die erst gar nicht an eine Video-Fernüberwachung denken sollten. Oder aber damit zufrieden sein sollten, wenn sie ganz kleine Bilder im CIF-Format (353x288) einigermaßen flüssig übertragen können.

6. Die Internetgeschwindigkeit in Deutschland
- lahme Bilder garantiert-
Beim Spitzenreiter Südkorea freut man sich über eine durchschnittliche Downloadgeschwindigkeit von 34,19 Mbit pro Sekunde, hierzulande muss man sich mit ca. 13,11 Mbit zufrieden geben. Deutschland war auf dem 16. Platz bei der Internetgeschwindigkeit. (Stand 26. Mai 2010). Wer bei diesen Zahlen an eine flüssige Video-Fernübertragung oder gar an eine Übertragung im  Megapixel-Format denkt, ist leider ein Phantast und als solcher eher für die Politik geeignet. Mittlerweile ist Deutschland auf Platz 29 abgefallen. (Stand 2014) Da sollte doch mal jemand Frau Merkel und Herrn Öttinger informieren)

Infografik: Deutsches Web: Zu langsam für die Weltspitze  | Statista

Siehe: http://de.statista.com/infografik/1064/top-10-laender-mit-dem-schnellsten-internetzugang



7. So erkennen Sie einen guten Video-Sicherheitsberater
- Sie können  die Videosoftware, die zu Ihren Bedürfnissen passt, kostenlos testen
Wenn Ihr Berater Ihnen nicht das gewünschte System zum Test zeigen und überlassen kann oder er Ihnen nicht einmal eine Klient-Software zum Ausprobieren anbietet, dann hat er entweder keine Geräte oder die Software dazu oder er ist technisch überfordert. In beiden Fällen sollten Sie von diesem Berater sofort Abstand nehmen.

Machen Sie sich doch Ihre Kaufentscheidung leicht. Bestehen Sie darauf, das System und die Software, die Sie kaufen möchten, vorher zu testen. Machen Sie online eine Probefahrt mit Ihrem Videosystem. Auf der Internetseite www.videosystem.de werden Sie zum kostenlosen „Probe - Schauen“ zum Ausprobieren eingeladen. Sie erhalten dort eine Anleitung zur Installation einer APP, einer Klient-Software oder für den Zugang per Web-Browser.  Kaufen Sie auf keinen Fall eine „Katze  oder eine Videoüberwachung im Sack“.

8. Testen Sie die Videosoftware
-Vollversion 30 Tage ausprobieren
Bei Videotronic Videosystemie können Sie von jeder gewünschten Videoüberwachungs-Software eine Testzugang auf der Internetseite www.videosystem.de anfordern. Testen Sie die Video-Überwachung kostenlos bis zu 30 Tage lang und machen Sie sich ein eigenes Bild von der Bedienung. Probieren Sie alles aus, was Sie später haben möchten, Schwenkbare Kameras, Nachtsichtkameras, KFZ-Kennzeichenerkennung, Lichtempfindlichkeit, Suche nach Kassendaten, Alarmaufschaltungen, Bilder als AVI speichern oder „Live“-Bilder per Internet übertragen.
Probieren Sie vor dem Kauf aus, ob Sie mit dem System und der Bedienung zurechtkommen und ob ihr DSL-Anschluss ausreichend ist.


9. Haben Sie ein gutes Gefühl beim Kauf
- gutes Gefühl im Bauch und noch Geld gespart
Machen Sie es wie unsere Kunde  Prendes aus Uhingen im nachfolgenden Videofilm erzählt Herr Prendes weshalb er sich im Jahre 2009 für eine Videoanlage aus Kirchheim-Teck entschieden hat: Die beste Bildqualität und die einfache Bedienung.


Mit unseren Videoanlagen wird vor allem Zeit und Geld eingespart. Zusätzlich wird auch die Lebensqualität und der persönliche Komfort des Benutzers erhöht. Schlecht geplante oder billige Videosysteme werden in aller Regel bereits nach sechs Monaten nicht mehr benutz. Die meisten davon wegen zu komplizierter Bedienung. Geld einsparen können Sie aber nicht nur durch die Auswahl der richtigen Geräte, sondern auch durch die Einhaltung gesetzlichen Vorschriften. Ein Verstoß gegen Datenschutz oder Arbeitsrecht kann sehr teuer werden.

  
10. Datenschutz und Arbeitsrecht
Was viele Elektro-Installations-Firmen immer noch nicht wissen. Es gibt eindeutige Vorschriften im BDSG, wie eine Videoüberwachung aussehen darf. Und es gibt auch ein Arbeitsrecht, das beachtet werden muss ( Beschäftigtendatenschutzgesetz)
An dieser Stelle erkennen Sie spätestens eine gute Beratung. Wenn Sie auf die Thematik Datenschutz und Arbeitsrecht gar nicht hingewiesen werden, dann liegt hier im juristischen Sinne sogar ein Beratungsfehler vor. Spätestens jetzt sollten Sie endgültig von dem Berater/Verkäufer die Finger lassen.

Es sind in der Tat einige Dinge zu beachten wenn eine Videoüberwachung am Arbeitsplatz oder in öffentlich zugänglichen Räumen installiert wird.

  • Verwendungszweck?
  • Angaben über die von den Kameras betroffenen Bereiche
  • Aufzählung der Detail-Komponenten der Anlage
  • Zeitpunkt und Modalitäten der Inbetriebnahme
  • Art und Aufbewahrungsdauer der Speichermedien
  • Informationspflicht gegenüber Mitarbeiter und Kunden
  • Rechte der Mitarbeiter, wie muss ich meine Angestellten informieren?
  • Wann kann sich ein Kunde wegen Kameraüberwachung beim Datenschutzbeauftragten beschweren?
  • Hinweisschilder


11.Ganzheitliche Beratung
Von Videotronic Videosystem ( www.videosystem.de) erhalten Sie nicht nur eine Videoüberwachung , die exakt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt, sondern auch alle Vorschriften und Unterlagen bezüglich Arbeitsrecht und Datenschutz.

In dem neuen White-Paper “ Videoüberwachung in öffentlichen Verkaufsräumen“ ist detailliert aufgeführt was Sie beachten müssen. Sie erfahren bei Videotronic-Videosystem welche Unterlagen für Ihren Datenschutzbeauftragten erforderlich sind..

gez. Walter C. Dieterich