Ungesetzliche Videoüberwachung im Café

In einer Pressemitteilung berichtete ein Regensburger Kamera-Hersteller über eine neue Videoinstallation: Videoüberwachung im Regensburger Szene-Cafe


Weil die Kameras  nicht so schick aussehen, hat man sie einfach mit einem Wurzelholz-Imitat verkleidet. „Eine vandalismus-geschützte Dome-Kamera sowie zwei weitere äußerst kompakte Mini-Domes, so genannte Picodome, sorgen für den nötigen Überblick.

„Mit Hilfe der Videos können wir analysieren, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten besonders viele Gäste anwesend sind und das Personal entsprechend einplanen”, sagte der Geschäftsführer des Cafe's dazu  in der Pressemitteilung.


Das Landesamtes für Datenschutz aber sagt zu dem Regensburger Fall:
„1. Eine Videoüberwachung, bei der Personen identifiziert werden können, ist im Gastraum eines Restaurants in der Regel nicht zulässig. Nach § 6b Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz sind bei der datenschutzrechtlichen Beurteilung einer Videoüberwachung die berechtigten Interessen des Gastwirts auf der einen Seite und die schutzwürdigen Interessen der Gäste auf der anderen Seite gegeneinander abzuwägen. Im Gastraum eines Restaurants überwiegen in der Regel die entgegenstehenden schutzwürdigen Interessen der Gäste. Diese erwarten, dass ihr Verhalten in einer Gaststätte weder mit einer Videokamera beobachtet noch aufgezeichnet wird. Darüberhinaus würde eine Dauer-Videoüberwachung auch für die Beschäftigten des Restaurants eine Belastung darstellen. Lediglich dann, wenn besondere Umstände gegeben sind, z. B. im Kassenbereich oder in der Systemgastronomie, kann in Gasträumen eine Videoüberwachung betrieben werden.


2. Die Gäste und auch das Personal können eine Beschwerde über die Videoüberwachung in dieser Gaststätte beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (Anschrift, siehe unten) erheben. Wir überprüfen dann anhand des oben genannten gesetzlichen Maßstabs, ob die Videoüberwachung rechtmäßig ist. Daneben ist auch ein gerichtliches Vorgehen möglich.
Günther Dorn
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht "


Siehe Bericht:
https://www.wochenblatt.de/news-stream/regensburg/artikel/5097/videoueberwachung-im-szene-cafe



Weitere Infos auf www.