Der Beschäftigtendatenschutz - das vergessene Gesetz der Kanzlerin Merkel

Aus dem  "ehemals groß angekündigten" neuen  Beschäftigtendatenschutzgesetz ist nun ein einziger 

Paragraph im neuen BDSG geworden

Seit 2010 dümpelte  dieser Entwurf vor sich hin und Frau Merkel machte das, was sie immer gemacht hat -
unangenehme Dinge auf den St. Nimmerleinstag verschieben. Unangenehm deshalb, weil die Gewerkschaften 
dagegen sind,  aber auf der anderen Seite, sich die Rechtssprechung der derzeitigen Situation schon angepasst 
hat. Und Frau Merkel hängt dazwischen und überlegt derweil, wie sie es allen recht machen kann, zumindest so 
recht, dass es sie keine Wählerstimmen kostet.

Deshalb ist Frau Merkel auch bei vielen Bürgen und Bürgerinnen so beliebt, sie ist eine von uns, sagen diese. 
Dabei ist Merkel lediglich eine Frau, die Ihre Kanzlerarbeit nicht erledigt, sie wartet ab was passiert und sitzt das
 in alter "Kohlmanier" aus.

Allerdings, ein Kapitän, der nicht merkt, wohin das Schiff fährt, läuft Gefahr, dass er eklatant scheitert, siehe 
Costa Concordia. Das ist nicht nur beim Beschäftigtendatenschutzgesetz  der Fall, sondern wird uns alle auch 
beim EURO hart treffen, wenn der Euro auf Grund läuft. Dann haben wir den vorausgesagten Crash und mit der 
Euro-Schieflage vermutlich auch jede Menge Kollateralschäden. ( Das Buch dazu: Der Crash ist die Lösung)

Dann werden viele aufschreien und fragen - weshalb hat die Merkel das nicht bemerkt? 
Die Lösung ist ganz einfach, sie heißt doch Merkel und nicht "Merker".

Vielleicht sollten wir wegen dem Beschäftigtendatenschutzgesetz doch mal bei dem Bundestagsabgeordneten 
Frieser nachfragen, ob der inzwischen weiß, was aus dem Beschäftigtendatenschutz  nun werden soll:
 michael.frieser@wk.bundestag.de

Zur Erinnerung, seine Pressemitteilung vom 13.1.2013, dass jetzt das neue Beschäftigtendatenschutzgesetz 
unverzüglich  kommt.
Zwischenzeitlich ist der Beschäftigtendatenschutz über die EU geregelt worden.

Ab 25.Mai 2018 gilt die EU-DSGVO 

Auch in der EU-Datenschutz-Grundverordnung gibt es keine  Regelungen zum                                                                 Beschäftigtendatenschutz, sondern nur einen einzigen Artikel  (Art. 88 DSGVO). 

Was ist dann mit Beschäftigtendatenschutz?

Frau Merkel hat es sich einfach gemacht. Im neuen BDSG gibt es den § 26  Datenverarbeitung für
 Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses, der nun den Datenschutz mit den Arbeitnehmern regeln 
soll. Aus dem ehemaligen Beschäftigtendatenschutzgesetz ist am 25.Mai 2018 ein einziger Pragraph 
geworden.
Hallo Ihr lieben Arbeitnehmer - bitte aufwachen - soviel seid ihr der geliebten
Kanzlerin wert. Von dem Gerechtigkeit-Schulz wollen wir mal ganz schweigen
Hier zum nachlesen - im § 26 BDSG-neu sind die  Rechte von Beschäftigten  ab 25.5.2018 
neu geregelt.